Die Verwaltung der Samtgemeinde Wathlingen informiert über die neuesten Entwicklungen in der kommunalen Wärmeplanung.
Nachdem der Deutsche Bundestag Ende letzten Jahres ein Gesetz verabschiedet hat, das seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist, sind Kommunen nun verpflichtet, eine Wärmeplanung zu erstellen. Diese Initiative soll die Nutzung erneuerbarer Energien fördern und die Dekarbonisierung der Wärmenetze unterstützen.
In Niedersachsen müssen alle Gemeinden und Samtgemeinden bis spätestens 31. Dezember 2026 einen Wärmeplan vorlegen.
Der Landkreis Celle hat das Ziel, eine auf jede Kommune zugeschnittene Wärmeplanung zu entwickeln, um den Umstieg auf erneuerbare Energien zu beschleunigen und die derzeitige Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren.
Bis 2030 soll so die Hälfte der Wärme aus erneuerbaren Quellen erzeugt werden.
Der Bund stellt Fördermittel für die Planung durch externe Dienstleister zur Verfügung. Die Samtgemeinde Wathlingen hat sich zur Beteiligung an diesem Projekt entschieden und einen Eigenanteil von bis zu 15.000 Euro für die Beantragung der Fördermittel bereitgestellt.
Der Landkreis Celle, der von der Bundesförderung ausgeschlossen ist, übernimmt die Koordination und Unterstützung der Kommunen bei der interkommunalen Wärmeplanung.
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