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Redaktion

Gericht stoppt vorerst Kaliberg-Abdeckung in Wathlingen wegen Umweltbedenken


Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat in seinem Urteil vom 28. Februar 2024 die Bedenken der Bürgerinitiativen Umwelt Wathlingen e.V. und Umwelt Uetze e.V., unterstützt vom Landesbund für Umwelt und Naturschutz (LBU), gegen die geplante Abdeckung der Kalihalde in Wathlingen durch die K+S Baustoffrecycling GmbH anerkannt. Die Klage richtet sich gegen die Zulassung des Vorhabens, das erhebliche umweltbezogene Auswirkungen, insbesondere auf lokale Gewässer und das angrenzende FFH-Schutzgebiet, mit sich bringen würde.

Die Bürgerinitiativen und der LBU heben hervor, dass die vorgesehene Abdeckung der Halde mit Boden- und Bauschuttmaterial nicht nur die bestehenden Umweltprobleme verkleinern, sondern möglicherweise verschärfen könnte.


Besonders kritisch sehen die Kläger die Auswirkungen auf die Wasserqualität und die natürlichen Lebensräume in der Nähe. Zudem seien die Anwohnerinnen und Anwohner durch zu erwartende Lärm- und Staubemissionen erheblich beeinträchtigt, was durch alternative Maßnahmen größtenteils vermeidbar wäre.

Das OVG Lüneburg folgte diesen Bedenken teilweise und stellte die aufschiebende Wirkung der Klage gegen bestimmte Aspekte des Planfeststellungsbeschlusses wieder her.

Insbesondere betrifft dies die Erweiterung der Halde über ihren ursprünglichen Bestand hinaus und die Verwendung von Boden- und Bauschuttmaterial für die Abdeckung. Diese Entscheidung verdeutlicht die Notwendigkeit, Umweltauswirkungen und die Interessen der Anlieger bei der Planung solcher Vorhaben sorgfältig zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Das Urteil des OVG Lüneburg unterstreicht die Bedeutung des Umweltschutzes und der Bürgerbeteiligung bei der Planung und Durchführung von Infrastrukturprojekten. Durch die teilweise Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Abdeckung der Kalihalde in Wathlingen reagiert das Gericht auf die ernsten Bedenken hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen und der Lebensqualität der Anwohner. Die Entscheidung setzt ein wichtiges Signal für eine nachhaltige und umweltverträgliche Entwicklung und zeigt, dass die Stimmen der Betroffenen und der Naturschutzverbände bei umweltpolitischen Entscheidungen Gewicht haben.

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