Durch Beschluss des Rates der Samtgemeinde Wathlingen vom 05.07.2023 wird gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der z. Zt. geltenden Fassung der nachfolgend aufgeführte Parkplatz im Ortsteil Nienhagen, mit sofortiger Wirkung dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Der Parkplatz auf einer Teilfläche des Grundstückes „Nienhagener Straße 33“ (Freibad Papenhorst) bestehend aus dem Flurstück 10 der Flur 7, wird dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Der Parkplatz mit seiner Zuwegung befindet sich im Eigentum der Samtgemeinde Wathlingen. Träger der Straßenbaulast ist die Samtgemeinde Wathlingen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Widmungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Postfach 29 41, 21319 Lüneburg (Besuchsadresse: Adolph-Kolping-Straße 16,21337 Lüneburg) zu erheben.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist die Klage mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen und an die E-Mail-Adresse gbk.vglg@justiz.niedersachsen.de zu richten. Bitte beachten Sie hierbei die besonderen technischen Rahmenbedingungen, die auf den Internetseiten des Verwaltungsgerichts Lüneburg (www.verwaltungsgerichtlueneburg.niedersachsen.de) zum elektronischen Rechtsverkehr aufgeführt sind.
gez. Claudia Sommer
Samtgemeindebürgermeisterin
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