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Brut- und Setzzeit: Schutz für Wildtiere und wichtige Verhaltensregeln

Redaktion

Mit dem Frühling beginnt eine besonders sensible Phase für Wildtiere: die Brut- und Setzzeit. Vögel bauen Nester, Rehe setzen ihre Kitze, Wildschweine bringen Frischlinge zur Welt – die Natur ist in vollem Gange. Doch während dieser Zeit sind Wildtiere besonders störanfällig. Spaziergänger, Landwirte und Hundehalter sind daher in der Pflicht, Rücksicht zu nehmen.




Wann ist die Brut- und Setzzeit?


In Niedersachsen erstreckt sich die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis zum 15. Juli. Während dieser Zeit gelten besondere Schutzmaßnahmen, um Wildtiere nicht zu gefährden. Besonders betroffen sind Wiesen, Wälder und Felder, in denen viele Tiere ihren Nachwuchs zur Welt bringen.


Allerdings beginnt die sensible Phase der Tierwelt bereits früher: Seit Februar kehren Zugvögel wie Stare und Kraniche zurück und rasten auf abgeernteten Äckern. Ab Ende Februar bis Anfang März beginnt bei vielen Vogelarten der Nestbau, und einige Wildtiere bringen bereits ihren ersten Nachwuchs zur Welt.



Zusätzlich zum Schutz der Tiere ist auch der Erhalt ihrer Lebensräume entscheidend. Nach § 39 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist es in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September verboten, Hecken, Sträucher und Bäume in der freien Landschaft zu schneiden, zu fällen oder zu roden.


Ausnahmen gelten für:

• Maßnahmen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft (z. B. Waldpflege),

Kurzumtriebsplantagen (landwirtschaftlich genutzte Gehölzflächen),

• Maßnahmen zur Verkehrssicherungspflicht.



Bäume mit Bruthöhlen oder Nisthilfen genießen bereits ab dem 1. Februar besonderen Schutz.


Warum ist Rücksichtnahme so wichtig?


Wildtiere sind während der Brut- und Setzzeit besonders verletzlich. Werden sie gestört, kann das schwerwiegende Folgen haben:

• Vögel könnten ihre Gelege aufgeben, wenn sie sich bedroht fühlen.

• Wildtiere wie Rehe oder Hasen könnten ihren Nachwuchs nicht mehr versorgen, weil sie aus Angst fliehen.

• Viele Jungtiere verlassen sich auf ihre Tarnung und verharren regungslos – dadurch sind sie besonders gefährdet, etwa durch freilaufende Hunde oder Mäharbeiten.


Deshalb ist es wichtig, sich umsichtig in der Natur zu bewegen und sich an die geltenden Regeln zu halten.


Verhaltensregeln während der Brut- und Setzzeit


1. Leinenpflicht für Hunde beachten


In Niedersachsen schreibt das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG, § 33 Abs. 1) vor, dass Hunde in der freien Landschaft während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli an der Leine geführt werden müssen. Dies dient dem Schutz von Wildtieren, da selbst gut erzogene Hunde ihrem Jagdinstinkt folgen könnten.


Definition “freie Landschaft”: Dazu gehören Wälder, Wiesen, Felder und alle unbebauten Flächen außerhalb geschlossener Ortschaften.


2. Auf den Wegen bleiben


Spaziergänger, Jogger und Radfahrer sollten die ausgewiesenen Wege nicht verlassen. Besonders abseits der Wege verstecken sich Wildtiere mit ihrem Nachwuchs – unnötige Störungen können für sie lebensbedrohlich sein.


3. Keine Jungtiere anfassen


Allein gelassene Jungtiere wie Rehkitze oder Feldhasen wirken oft hilflos, doch sie sind nicht verlassen! Ihre Mütter kehren in der Regel zurück, sobald keine Menschen mehr in der Nähe sind. Wer ein Jungtier anfasst, hinterlässt Menschengeruch – das kann dazu führen, dass die Mutter es nicht mehr annimmt.


4. Keine laute Musik oder Störungen


Laute Geräusche, Drohnen oder spielende Kinder in Wiesen und Wäldern können Wildtiere in Stress versetzen. Besonders während der Brut- und Setzzeit gilt: Rücksicht nehmen und natürliche Lebensräume respektieren.


5. Landwirte und Jäger informieren


Wer ein vermeintlich hilfloses oder verletztes Wildtier entdeckt, sollte sich an örtliche Jäger, Förster oder Wildtierstationen wenden. Selbst einzugreifen ist meist keine gute Idee.


6. Mäharbeiten mit Vorsicht durchführen


Landwirte sollten vor dem Mähen von Wiesen:

• Nach Jungtieren suchen oder sich mit Jägern abstimmen,

Wildretter-Techniken nutzen, z. B. Drohnen mit Wärmebildkameras, um Kitze oder Junghasen rechtzeitig zu entdecken.


Rechtliche Grundlagen in Niedersachsen

1. Leinenpflicht für Hunde (§ 33 NWaldLG):

Geltungszeitraum: 1. April bis 15. Juli

Geltungsbereich: Freie Landschaft (Wiesen, Felder, Wälder)

2. Schutz von Gehölzen (§ 39 Abs. 5 BNatSchG):

Geltungszeitraum: 1. März bis 30. September

Verboten: Schneiden, Fällen, Roden von Hecken, Sträuchern und Bäumen

Ausnahmen: Forstwirtschaft, Verkehrssicherung, Kurzumtriebsplantagen

3. Schutz von Bäumen mit Bruthöhlen:

Bereits ab 1. Februar sind diese Bäume besonders geschützt.


Jeder kann zum Schutz der Wildtiere beitragen


Die Brut- und Setzzeit ist eine entscheidende Phase für den Erhalt des Wildtierbestands. Durch einfache Maßnahmen kann jeder helfen, dass Wildtiere ungestört ihren Nachwuchs aufziehen können. Wer sich an die Regeln hält, leistet einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Artenschutz.


Ein Bericht von Tim Breitmeyer

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