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Externe Pressemeldung

Räumung der Gewässer III. Ordnung im Bereich der Samtgemeinde Wathlingen

In den drei Mitgliedsgemeinden Adelheidsdorf, Nienhagen und Wathlingen ist die Räumung der Gewässer III. Ordnung an eine Privatfirma vergeben worden.

 

Mit den Arbeiten zur Gewässerräumung wurde ab dem 11.10.2023 begonnen.

 

Alle Grundstücksanlieger werden gebeten, sich auf diese Arbeiten einzustellen, damit eine zügige Grabenräumung gewährleistet ist. Abgestellte Maschinen, Geräte oder sonstige Gegenstände sind von den Böschungen der Gräben und aus dem Räumstreifen zu entfernen. Die Räumstreifen sollten von evtl. aufstehenden Feldfrüchten abgeerntet werden.

 

Vorhandene Drainageausläufe, Beregnungsbrunnen sowie evtl. vorhandene Beregnungsleitungen, die sich im Böschungsbereich bzw. im Bereich des Räumstreifens befinden, sollten deutlich gekennzeichnet werden. Es wird kein Ersatz bei Beschädigungen geleistet.

 

Samtgemeinde Wathlingen

Die Samtgemeindebürgermeisterin

 

 

 

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