Neue Regeln für Ausweisdokumente: Das ändert sich ab 1. Mai 2025
- Redaktion
- vor 12 Minuten
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Deutschlandweit traten zum 1. Mai 2025 wichtige Änderungen bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen in Kraft. Auch in den Kommunen in Niedersachsen greifen diese Neuregelungen. Bürgerinnen und Bürger sollten sich rechtzeitig informieren, was sich konkret ändert – und was in ihrer Stadt oder Gemeinde gilt.
Einheitlich geregelt: Digitale Passbilder werden Pflicht
Künftig dürfen Passbilder nur noch in digitaler Form übermittelt werden. Papierfotos oder selbst mitgebrachte Bilddateien (z. B. auf USB-Stick) sind nicht mehr zulässig. Das Passfoto muss entweder direkt in der Behörde aufgenommen oder von einem zertifizierten Fotografen digital über ein sicheres System an das Bürgerbüro übertragen werden.
Was genau vor Ort möglich ist – ob etwa ein Foto-Service im Bürgerbüro selbst angeboten wird – unterscheidet sich von Kommune zu Kommune.
Kinderreisepass abgeschafft
Bereits seit 1. Januar 2024 wird der Kinderreisepass nicht mehr ausgestellt oder verlängert. Ab sofort müssen Eltern reguläre Reisepässe für Kinder beantragen. Diese enthalten einen Chip mit biometrischen Daten und haben eine Gültigkeit von sechs Jahren. Die Bearbeitungsdauer verlängert sich dadurch auf drei bis sechs Wochen. Eine Express-Variante ist – gegen Aufpreis – möglich.
Optional: Ausweisdokumente per Post nach Hause
Ab dem 2. Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger ihre Ausweisdokumente auf Wunsch direkt nach Hause liefern lassen. Dafür fällt eine zusätzliche Gebühr von 15 Euro an. Die Zustellung erfolgt persönlich – der Empfänger muss sich mit einem gültigen Dokument ausweisen. Dieses Angebot ist ebenfalls abhängig von der technischen Umsetzung in den jeweiligen Kommunen.
Neue Gebühren
Mit den Änderungen steigen auch die Gebühren für Ausweisdokumente:
Personalausweis ab 24 Jahren: 52 Euro (inkl. Direktversand)
Personalausweis unter 24 Jahren: 37,80 Euro
Reisepass ab 24 Jahren: 70 Euro
Reisepass unter 24 Jahren: 37,50 Euro
Die Gültigkeit beträgt für Personalausweise ab 24 Jahren zehn Jahre, für alle anderen Dokumente sechs Jahre.
Was Bürger jetzt tun sollten
Die Umsetzung der neuen Regelungen kann sich je nach Kommune unterscheiden. Deshalb gilt:
Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Stadt oder Gemeinde, welche konkreten Angebote bestehen (z. B. Direktversand, Fotoaufnahme vor Ort).
Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin im Bürgerbüro – in vielen Kommunen ist eine Antragstellung nur noch mit Termin möglich.
Planen Sie genug Vorlaufzeit ein, insbesondere wenn Sie in den Sommerferien verreisen möchten.
Beachten Sie die Pflicht zu digitalen Passbildern – klären Sie vorab, wie diese in Ihrer Kommune umgesetzt wird.
Bereits ausgestellte Ausweise und Pässe bleiben weiterhin bis zum Ablaufdatum gültig. Es besteht kein Anlass zur vorzeitigen Neubeantragung.